Wappen
1.
Was ist ein Wappen?
2.
Wer darf ein Wappen
führen?
3.
Wie finde ich ein Wappen?
4.
Wie sieht ein Wappen aus?
Ein
neues Familienwappen
5.
Ein neues Wappen annehmen
6.
Ein neues Wappen gestalten
7.
Arbeitsmappe "Das Familienwappen selbst
gestalten"
Wappenschau
8.
Beispiele von
Familienwappen
9.
Wappenanwendungen
10.
Familienflagge
Ralf
Stelter
11.
Gestaltung von Wappen
12.
Billigwappen im Internet
|
Ein Familienwappen zu gestalten erfordert nicht nur Fachwissen aus der Heraldik und ein gewisses Ma§ an heraldisch-grafischem Kšnnen. Ein Heraldiker muss auch viele Wappen kennen und ein GespŸr dafŸr haben, was noch machbar ist.
Es reicht nicht, ein bestehendes Wappen mit neuem
Schildrand oder mit neuen Beizeichen zu versehen -
so wird aus einem alten Wappen kein
neues!
|
Wer
auf der Suche nach einem Familienwappen fündig
wird, der muss auch sicher sein, dass zwischen dem
wappenführenden Namen und dem eigenen eine
Verwandtschaft besteht. Wenn nicht, darf dieses
Wappen nicht übernommen werden. Und selbst
wenn eine Verwandtschaft besteht, muss man sich
vergewissern, dass dieses Wappen übernommen
werden darf.
(vgl. 3.
Wie finde ich ein
Wappen?)
|
Beispiel
Wappendiebstahl
|
Vor
Jahren hatte eine deutsche Weinkellerei ein
aussagekräftiges, werbewirksames Weinetikett
gestalten wollen. Viele Weinproduzenten zeigen auf
ihren Etiketten Wappen. Zum Teil sind es grausige
Fantasiegebilde, die abgebildet sind, vielfach sind
es aber auch historische Landschafts- oder
Familienwappen, die natürlich die Tradition
des Unternehmens unterstreichen.
Die Weinkellerei suchte nach einem Wappen, fand
eins und fügte es in sein neues Etikett ein,
im Glauben, das Wappen dürfe wegen der
Namensgleichheit auch von der Weinkellerei
verwendet werden.
Das ach so preisgünstig erworbene Wappen wurde
für den Betrieb fast zum Ruin!
Die wappenführende Familie war gar nicht damit
einverstanden, ihr Wappen auf einem Weinetikett zu
finden. Sie zog vor Gericht. Da der Weinhersteller
das Wappen für ein wichtiges
Verkaufshilfsmittel für seinen Wein hielt,
wurde dessen Wert entsprechend hoch angesetzt. Der
Hersteller musste eine Entschädigung zahlen,
die ein Vielfaches von dem betrug, die ein neues
Etikett samt Wappen gekostet hätte. Der Betrag
ging in die hunderttausende DM.
|

|
Wappenklau:
Ein 1999er Wein aus Italien mit dem Wappen
von Nordrhein-Westfalen.
Das Wappen ist eindeutig geklaut, wenn
auch verändert. Der Rhein steht im
Original in grünem Grund, statt des
Buchstabens findet sich im Original die
lippische Rose.
Hier wurde dem Käufer etwas
vorgegaukelt. Was in der Flasche ist, ist
nicht zu erkennen, denn es gibt nur vage
Hinweise.
|
Das
Weinetikett kann per Klick ganz betrachtet werden
(500kB).
|
|
Billigwappen
aus dem Internet
Im Internet gibt es zahlreiche Adressen, die einem
für ganz kleines Geld ein Familienwappen
verkaufen. Diese Händler arbeiten
unseriös, denn sie missachten die Rechtslage
aller Länder, in denen Wappen geführt
werden dürfen.
Ich habe einmal selbst recherchiert, in der
Sicherheit zu wissen, dass es für meine
Familie kein Wappen gibt, dass ich führen
dürfte. Trotzdem wollten mir drei Händler
ein Wappen verkaufen, und alle behaupteten, dass
ich mit der Familie verwandt sei.
Übernähme ich so ein Wappen, könnte
mir die wappenführende Familie einen Prozess
anhängen.
|
Arbeitsweise
der
Wappenhändler
Viele Wappenhändler beziehen ihre
Informationen offenbar aus großen,
kommerziell angelegten Datenbanken. Die Angebote
sind derart ähnlich, dass dieser Verdacht nahe
liegt. Auch die ausgeführten und angebotenen
Produkte sind sich derart ähnlich, dass zu
vermuten ist, dass Massenanbieter dahinter stecken.
In einer Art Franchising scheinen Firmenlizenzen
vergeben zu werden.
Mein eindringlicher Rat: Finger weg, Sie
können sich unschätzbaren Ärger
einhandeln! Eine Wappenurkunde von einem
unseriösen Händler ist ebensoviel wert,
wie die Besitzurkunde für ein Grundstück,
die Ihnen eine Internetfirma aus Macau
verkauft.
|
Impressumspflicht und Sinn fŸr den Verbraucher
Nach
deutschem Recht ist jeder gewerbliche
Händler verpflichtet, seine Daten im
Impressum offen zu legen. Wer als
gewerblicher Händler gilt, das ist
nicht von einer Gewerbeanmeldung
abhängig, sondern vom Umsatz!
Dies ist zum Schutze des Verbrauchers
gedacht, aber: der Verbraucher oder Nutzer
muss schon selbst darauf achten, ob er
jemand auf den Leim gehen möchte oder
nicht.
|
Halten
Sie also bei Heraldikern und
Wappenanbietern im Internet immer Ausschau
nach dem Impressum. Wer sich nicht zu
erkennen gibt, der macht sich schon des
Betrugsversuches verdächtig. Gegen
schwarze Schafe aus dem Ausland haben Sie
keine rechtliche Handhabe - da kann unsere
Regierung noch so schöne
Internetgesetze erlassen...
|
|
|